Der jüdische Friedhof in Westerrönfeld gehört zu den ältesten Friedhöfen in Schleswig-Holstein. Seit seiner Gründung 1695 bis zum Jahre 1947 fanden dort Beerdigungen statt.

Neben Altona, Glückstadt und Friedrichstadt war Rendsburg im 17. Jahrhundert eine sogenannte Toleranzstadt, in der Juden nicht nur geduldet, sondern vom dänischen König Christian V. aktiv angeworben wurden. Seit 1692 regelte ein königliches Generalprivileg ihre Rechte. Wohnrecht wurde ihnen für den im Zuge des Ausbaus als Großfestung neu angelegten Stadtteil Neuwerk gewährt.
1695 wurde der jüdischen Gemeinde eine landwirtschaftlich nicht nutzbare Fläche südlich der Befestigungsmauern als Begräbnisplatz zugewiesen, der heutige jüdische Friedhof in Westerrönfeld. Diese Lage außerhalb der Stadt entsprach den Regeln des jüdischen Religionsgesetzes, nach denen Gemeindefriedhöfe nicht innerhalb von Wohnsiedlungen angelegt werden durften. Das Gelände lag exakt in Ost-Westrichtung und damit ideal für die traditionelle Ostausrichtung der Gräber. (Quelle)
„Die Umgrenzung trennt den Friedhof, der kultisch als unrein gilt, von der Welt der Lebenden und bewahrt die Gräber vor Störungen. … Pflicht der Männer, die Friedhöfe, die an Feiertagen und am Sabbat (Samstag) geschlossen sind, nur mit Kopfbedeckung zu betreten … Für Juden ist die ungestörte und unbegrenzte Ruhe der Verstorbenen wichtig … Ein einmal angelegtes Grab gilt für ewige Zeiten, gilt als Eigentum der hier ruhenden, deshalb besteht ein Friedhof ewig und darf nicht aufgehoben werden. … weder Blumenschmuck noch Bepflanzung …“ (Quelle)










































































14. Juni 2026

